Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung nach § 51 Trinkwasserverordnung bei einer Legionellen-Kontamination im Trinkwasser Beim erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) muss der Betreiber oder Inhaber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasser-Installation unverzüglich eine Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung entsprechend der Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse des Umweltbundesamts durchführen.
Was kostet eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung? Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen sind gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines schriftlichen Gutachtens durch einen qualifizierten Sachverständigen zu erstellen. Bei einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung handelt es sich um ein umfassendes Sachverständigengutachten.
Die Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) erhalten Sie von mir bereits ab 300,-€. In diesem Preis sind enthalten: • Prüfung der vorgelegten Dokumente zur Trinkwassererwärmungsanlage. • Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. • Erstellung einer Risikoabschätzung. • Erstellung von Empfehlungen zur wieder Einhaltung des Maßnahmewertes